TDG § 6 Allgemeine Informationspflicht ABComputer - Nibelungenstr. 33 - D75179 Pforzheim Joachim Bruestle Diplom Betriebswirt für Betriebsorganisation und Wirtschaftsinformatik (FH) USt-IdNr: DE 186 780 160 Telefon: 07231 358520 Fax: 07231 357146 EMail: info@abcomputer.de Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines 1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma ABComputer. 1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil. 1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von ABComputer bedürfen der Schriftform. 2. Angebot und Vertragsabschluß 2.1 Angebote von ABComputer sind - insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen - freibleibend und unverbindlich. 2.2 Der Umfang der von ABComputer zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung von ABComputer festgelegt; ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen und anwendbare besondere Geschäftsbedingungen von ABComputer. 2.3 ABComputer behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen beziehungsweise von der Auftragsbestätigung vor. 3. Installation, Schulung und Beratung 3.1 Die Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet. 3.2 Sofern eine entsprechende Vereinbarung gesondert getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, daß die erforderlichen Bedingungen bereitgestellt sind sowie genügend Arbeitsraum für die Installation zur Verfügung steht. 3.3 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung. 4. Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang 4.1 Wenn der Kunde Vollkaufmann ist, ist er verpflichtet, gelieferte Hardware, Software oder Softwareteile nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler ABComputer unverzüglich anzuzeigen. 4.2 ABComputer ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen. 4.3 ABComputer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. 5. Preise 5.1 Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet. 5.2 Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste vergütet. 5.3 ABComputer ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. 6. Lieferfrist 6.1 Von ABComputer genannte Fristen, insbesonder Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt worden sind. 6.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird. 6.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und allen sonst von ABComputer nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluß sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei ABComputer, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten. 7. Annahmeverzug des Kunden 7.1 Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Waren in Verzug, so ist ABComputer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt ABComputer Schadensersatz, so beträgt dieser 30% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder ABComputer einen höheren Schaden nachweist. 8. Gefahrenübergang, Gewährleistung 8.1 Dem Kunden ist bekannt, daß Software mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und mit Hinblick auf Ihre Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. ABComputer macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen. 8.2 ABComputer kann Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware nach Maßgabe des folgenden Absatzes beseitigen. Mängel der Software kann ABComputer darüber hinaus durch Überlassung eines neuen Releases beseitigen. 8.3 Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen; sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. ABComputer wird nach Eingang der Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Übersendung von Datenträgern oder Informationsblättern, die die Fehlerbehebung ermöglichen. 8.4 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde entgegen vorstehender Ziffer 4.1 seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt. Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, daß der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist. 9. Haftung und weitergehende Gewährleistung 9.1 Eine Haftung von ABCompter für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund - einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung - ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) durch ABComputer oder wurde durch ABComputer grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. 9.2 ABComputer haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. ABComputer haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders - hätte verhindern können. 9.3 ABComputer übernimmt keinerlei Eigenschaftszusicherung der Hersteller und Vorlieferanten. Gleiches gilt für Werbeaussagen in Hersteller- und Lieferantenprospekten. Insoweit sind Schadensersatzansprüche des Käufers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. ABComputer haftet ebenfalls nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Der Rückgriff des Käufers gem. § 478 Abs.5 BGB ist ausgeschlossen. 9.4 Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungs- gehilfen. 10. Zahlung 10.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort bei Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist ABComputer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder ABComputer einen höheren Schaden nachweist. 10.2 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur wegen von ABComputer anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig. 10.3 Schuldet der Kunde ABComputer mehrere Zahlungen gleichzeitig, werden mit einer eingehenden Zahlung zunächst seine Verbindlichkeiten aus Lizenzverträgen, dann aus sonstigen von ABComputer erbrachten Leistungen und Lieferungen, dann seine Verbindlichkeiten aus Pflegeverträgen und sonstigen Dauerschuldverhältnissen getilgt. 11. Eigentumsvorbehalt 11.1 ABComputer behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von ABComputer in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen unanerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte. 11.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für ABComputer zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluß dieser Vereinbarung an ABComputer ab. ABComputer nimmt die Abtretung an. 11.3 Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen an ABComputer ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von ABComputer hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. ABComputer ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offenzulegen. 11.4 Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von ABComputer gelieferten Waren erfolgt für ABComputer. ABComputer erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. 11.5 Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt ABComputer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 11.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist ABComputer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. ABComputer ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offenen Forderungen aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen. 11.7 Bei Rücknahmerecht ABComputer's gemäß vorstehendem Absatz ist ABComputer berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von ABComputer den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten. 11.8 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. 11.9 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. 12. Umfang der Rechtseinräumung 12.1 ABComputer behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise - auch Dritter - sind zu beachten. 12.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der auf dem übergebenen Programmträger enthaltenen Software. Dies dürfen nur - soweit technisch zwingend erforderlich - zum Zwecke der Sicherung und Installation kopiert werden. Die Nutzung im Netzwerk bedarf einer gesonderten Rechtseinräumung. 12.3 Die Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software ist unzulässig, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen oder im Lizenzvertrag oder anwendbaren Geschäftsbedingungen etwas anderes vereinbart ist. Die Beseitigung von Softwaremängeln bietet ABComputer im Rahmen ihrer Standardpflegeverträge an. 12.4 Die Dekompilierung oder Disassemblierung der vertragsgegenständlichen Software (Reverse Engineering) ist ebenfalls unzulässig. ABComputer behält sich vor, dem Kunden auf Anfrage Informationen, die er zur Herstellung der Interoperabilität der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Programmen benötigt, gegen angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen. Bei der Verwendung dieser Informationen hat der Kunde die in § 69e Abs. 2 des Urheberrechtgesetzes vorgeschriebenen Beschränkungen zu beachten. 13. Schutzrechte Dritter 13.1 Der Kunde verpflichtet sich, ABComputer von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ABComputer auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. ABComputer ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter, notwendige Software-Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen. 14. Abtretbarkeit von Ansprüchen 14.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit ABComputer geschlossenen Verträgen abzutreten oder sonst Rechte oder Pflichten aus mit ABComputer geschlossenen Verträgen ohne die Zustimmung von ABComputer ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche. 15. Datenschutz 15.1 Der Kunde ermächtigt ABComputer, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutsgesetzes (§ 26 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten. 16. Schlußbestimmungen 16.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. 16.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Wiener UNCITRAL-Übereinkommens über internationale Warenverträge vom 11.04.1980. 16.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von ABComputer ist Pforzheim. Falls der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, ist der Gerichtsstand nach Wahl von ABComputer am Sitz von ABComputer oder am Sitz des Kunden.